Rechtsprechung
   VG München, 25.08.2022 - M 17 K 19.2634   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,28320
VG München, 25.08.2022 - M 17 K 19.2634 (https://dejure.org/2022,28320)
VG München, Entscheidung vom 25.08.2022 - M 17 K 19.2634 (https://dejure.org/2022,28320)
VG München, Entscheidung vom 25. August 2022 - M 17 K 19.2634 (https://dejure.org/2022,28320)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,28320) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    Krankenversicherung, Leistungen, Krankheit, Krankenkasse, Bescheid, Verwaltungsakt, Kostenerstattung, Beihilfe, Versorgung, Ehe*, Krankenhaus, Zahnersatz, Frist, Mangel, gesetzliche Krankenversicherung, gesetzlichen Krankenversicherung, Wegfall der Bereicherung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerwG, 15.12.1993 - 10 A 1.91
    Auszug aus VG München, 25.08.2022 - M 17 K 19.2634
    Ein Rückforderungsbescheid dürfe nach der Rechtsprechung des BVerwG, U. v. 15.12.1993 - 10 A 1.91 nicht ergehen, ohne dass eine Billigkeitsentscheidung getroffen worden sei.

    Das vom Beklagten zitierte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Dezember 1993 (10 A 1.91) beschäftigt sich allein mit einer Rückforderungsentscheidung.

  • VG München, 23.02.2017 - M 17 K 16.3883

    Rückforderung von beamtenrechtlicher Beihilfe

    Auszug aus VG München, 25.08.2022 - M 17 K 19.2634
    Gemäß Art. 48 Abs. 1 VwVfG, der ergänzend neben Art. 13, 5 Abs. 2 BayBG i.V.m. Art. 15 BayBesG anwendbar ist (VG München, U.v. 23.2.2017 - M 17 K 16.3883 - juris Rn. 13), kann ein begünstigender rechtswidriger Verwaltungsakt, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft oder für die Vergangenheit zurückgenommen werden.

    Die Jahresfrist beginnt dabei erst zu laufen, wenn der nach der innerbehördlichen Geschäftsverteilung für die Rücknahme zuständige Amtsträger (vgl. BVerwG, B.v. 19.12.1984 - GrSen 1.84 - juris Rn. 22; VGH BW, U.v. 17.10.2013 - 9 S 123/12 - juris Rn. 76) positive und vollständige Kenntnis aller die Rücknahme rechtfertigenden Tatsachen hatte und keine Notwendigkeit mehr für eine weitere Aufklärung oder für irgendwelche Überlegungen hinsichtlich der Rücknahme bestand (VG München, U.v. 23.2.2017 - M 17 K 16.3883 - juris Rn. 23).

  • VG München, 17.12.2015 - M 17 K 15.2786

    Abgewiesene Klage im Streit um Rückforderung gezahlter Beihilfezahlungen

    Auszug aus VG München, 25.08.2022 - M 17 K 19.2634
    Verbraucht ist eine Geldleistung u.a. dann, wenn der zu Unrecht gezahlte Betrag für eine verhältnismäßig geringfügige Verbesserung der Lebensführung ausgegeben wird, nicht aber, wenn er ganz oder teilweise zur Schuldentilgung oder für Anschaffungen verwendet wird, die wertmäßig noch im Vermögen des Begünstigten vorhanden sind (BVerwG, U.v. 28.1.1993 - 2 C 15/91 - juris Rn. 11 f. m.w.N.) Von Entreicherung kann nur dann gesprochen werden, wenn das ursprünglich Erlangte nicht mehr vorhanden ist (VG München, U.v. 17.12.2015 - M 17 K 15.2786 - juris Rn. 45).

    Die überzahlte Beihilfe war ursächlich für die Schuldentilgung (vgl. hierzu auch VG München, U.v. 17.12.2015 - M 17 K 15.2786 - juris Rn. 46; Schwab in MüKo, 8. Aufl. 2020, § 818 Rn. 194).

  • BVerwG, 22.03.2017 - 5 C 4.16

    Rückabwicklung von durch Bestechung und arglistige Täuschung veranlasster Zahlung

    Auszug aus VG München, 25.08.2022 - M 17 K 19.2634
    Bei der Rücknahme- und der Rückforderungsentscheidung handelt es sich um zwei getrennte Verwaltungsakte (vgl. BVerwG, U.v. 22.3.2017 - 5 C 4.16 - juris Rn. 41) mit zwei unterschiedlichen Rechtsgrundlagen.
  • BVerwG, 26.04.2012 - 2 C 4.11

    Hat ein Beamter zuviel Gehalt bekommen, so muss die Behörde bei der Entscheidung

    Auszug aus VG München, 25.08.2022 - M 17 K 19.2634
    Diese These jedoch darf nicht dahin missverstanden werden, dass es in das Belieben des Beamten gestellt wäre, ob und inwieweit er sich mit den für ihn bedeutsamen rechtlichen Zusammenhängen vertraut macht (BVerwG, U.v. 26.4.2012 - 2 C 4.11 - juris Rn. 10; BayVGH, B.v. 31.10.2019 - 3 ZB 19.1936 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 08.10.1998 - 2 C 21.97

    Rückforderung von überzahlten Versorgungsbezügen

    Auszug aus VG München, 25.08.2022 - M 17 K 19.2634
    Eine darüber hinausgehende Aufklärungspflicht besteht nicht (BVerwG, U.v. 8.10.1998 - 2 C 21.97 - juris Rn. 22).
  • BVerwG, 22.03.2017 - 5 C 5.16

    Rückabwicklung von durch Bestechung und arglistige Täuschung veranlasster Zahlung

    Auszug aus VG München, 25.08.2022 - M 17 K 19.2634
    Denn die von dem Beklagten im Rahmen der Billigkeitsentscheidung bisher gewürdigten Aspekte zu Lasten des Klägers gebieten nicht die Annahme einer Ermessensreduzierung auf Null im Sinne der getroffenen Entscheidung (vgl. BVerwG, U.v. 22.3.2017 - 5 C 5.16 - juris Rn. 28).
  • BVerwG, 07.10.2009 - 9 B 24.09

    Zulässigkeit einer Revision zur Frage der Vereinbarkeit der Voraussetzungen einer

    Auszug aus VG München, 25.08.2022 - M 17 K 19.2634
    Ausnahmen davon hat das Bundesverwaltungsgericht lediglich dann anerkannt, wenn und soweit den §§ 812 ff. BGB eine abweichende Interessenbewertung zugrunde liegt, die in das öffentliche Recht nicht übertragbar ist (BVerwG, B.v. 7.10.2009 - 9 B 24/09 - juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 15.03.2001 - 7 B 00.107

    Rücknahme eines Förderbescheides und die Rückforderung von Fördermitteln

    Auszug aus VG München, 25.08.2022 - M 17 K 19.2634
    Zwar liegt kein Tatbestand des Art. 48 Abs. 2 Satz 3 BayVwVfG und damit kein Fall des intendierten Ermessens vor (vgl. BayVGH, U.v. 15.3.2001 - 7 B 00.107 - juris Rn. 30 ff.).
  • VG München, 07.04.2021 - M 31 K 20.4046

    Rücknahme eines Zuwendungsbescheids/Rückforderung einer Zuwendung

    Auszug aus VG München, 25.08.2022 - M 17 K 19.2634
    Dies ist erst dann der Fall, wenn der Zuwendungsbescheid seine Wirkung verloren hat (VG München, U.v. 7.4.2021 - M 31 K 20.4046 - juris Rn. 40 m.w.N.), hier also mit Rücknahme der Beihilfebescheide.
  • VGH Bayern, 08.03.2013 - 3 CE 12.1928

    Rückforderung der Besoldung; Aufrechnung ohne Rückforderungsbescheid;

  • VGH Bayern, 31.10.2019 - 3 ZB 19.1936

    Rückforderung ohne Rechtsgrund gezahlter familienbezogener Leistungen

  • BVerwG, 15.12.2005 - 2 C 35.04

    Beihilfevorschriften des Bundes und Gesetzesvorbehalt; beihilfeberechtigter

  • BVerwG, 28.06.2012 - 2 C 13.11

    Zuvielzahlung von Versorgungsbezügen; Versorgungsfestsetzungsbescheid;

  • BVerwG, 20.09.2001 - 7 C 6.01

    Restitutionsbescheid; Rücknahme; Rücknahmefrist; Anhörung; Entscheidungsfrist;

  • VGH Baden-Württemberg, 17.10.2013 - 9 S 123/12

    Teilwiderruf einer Subvention - unzulässige Wahl der freihändigen Vergabe

  • BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvR 613/06

    Keine Verletzung von Art 33 Abs 5 GG oder Art 3 Abs 1 GG durch Beschränkung

  • BVerwG, 27.09.1982 - 8 C 62.81

    Vertriebene - Ausweis - Einziehung - Beweislast - Vielvölkerstaaten

  • BVerwG, 28.01.1993 - 2 C 15.91

    Rücknahme - Verwendung - Verbrauch

  • VerfGH Bayern, 08.10.2012 - 14-VII-07

    Jedenfalls unbegründete Popularklage gegen Beschränkung von Beihilfeleistungen

  • VGH Bayern, 03.08.2015 - 14 ZB 14.1178

    Beihilferecht

  • VGH Bayern, 09.11.2015 - 14 ZB 14.2079

    Rücknahme, rechtswidriger Beihilfebescheid, Einkommensgrenze, Ehegatte,

  • VGH Bayern, 26.05.2011 - 14 BV 09.3028

    Beihilferecht; freiwillige gesetzliche Krankenversicherung; kieferorthopädische

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht